Sie dient der Überprüfung der Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit aller auf der Straße zugelassenen Fahrzeuge und Anhänger.
Was wird überprüft?
✓ Ausrüstung
✓ Sicherheitseinrichtungen
✓Beleuchtungs-, Warneinrichtungen und elektrische Anlagen
✓ Fahrgestell und Karosserie
✓ Reifen und Räder
✓ Motor
✓ Bremsen
Bei Neuwagen (PKW/Kombi und Anhänger bis 3,5 to Gesamtgewicht) ist die erste Pickerl-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben (3-2-1 Regel).